Vollständige Unterlagen sind beim Immobilienverkauf kein Formalismus: Sie entscheiden darüber, ob die Bank des Käufers die Finanzierung zügig freigibt, ob der Notar den Vertrag ohne Rückfragen entwerfen kann und ob Sie später für unentdeckte Mängel haften. Diese Checkliste zeigt, was Sie brauchen, wo Sie es bekommen und wie viel Zeit Sie einplanen sollten.

Unterlagen für alle Immobilien

Dokument Wo erhältlich Hinweis
Aktueller Grundbuchauszug Grundbuchamt beim Amtsgericht Aschaffenburg Nicht älter als drei Monate; zeigt Eigentümer, Belastungen (Grundschulden), Wegerechte
Flurkarte / Lageplan Vermessungsamt (Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung) Zeigt Grundstücksgrenzen und Gebäudeumriss
Baupläne / Bauzeichnungen Bauamt der Stadt bzw. des Landratsamts, eigene Unterlagen Grundrisse, Schnitte, Ansichten; wichtig für Wohnflächenberechnung und Umbauten
Baugenehmigung und Baubeschreibung Bauamt Belegt, dass das Gebäude und spätere Anbauten genehmigt sind
Wohnflächenberechnung Architekt, eigene Unterlagen, ggf. neu erstellen Nach Wohnflächenverordnung; Abweichungen führen später zu Streit
Energieausweis Energieberater, Schornsteinfeger, Online-Anbieter Pflicht nach GEG, zehn Jahre gültig; Kennwerte gehören in die Anzeige
Nachweise über Modernisierungen Eigene Rechnungen Dach, Fenster, Heizung, Bäder, Dämmung – mit Jahr und Umfang
Grundsteuerbescheid Eigene Unterlagen Zeigt die laufenden Kosten
Gebäudeversicherung Versicherer Police geht auf den Käufer über, der sie kündigen kann
Bei Vermietung: Mietverträge und Nebenkostenabrechnungen Eigene Unterlagen Käufer tritt in bestehende Mietverhältnisse ein

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

  • Teilungserklärung mit Aufteilungsplan – regelt Sonder- und Gemeinschaftseigentum (Grundbuchamt oder Hausverwaltung)
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen – zeigen geplante Sanierungen und Konflikte
  • Aktueller Wirtschaftsplan und die letzten Jahresabrechnungen – Hausgeld, Instandhaltungsrücklage
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage – Anteil, der auf Ihre Wohnung entfällt
  • Beschlusssammlung – seit 2007 Pflicht für Verwaltungen
  • Verwaltervertrag und Kontaktdaten der Hausverwaltung

Zusätzlich bei Grundstücken

  • Bebauungsplan oder Auskunft zur Bebaubarkeit (§ 34 BauGB) vom Bauamt
  • Erschließungsnachweis – Wasser, Abwasser, Strom; ob Erschließungsbeiträge bezahlt sind
  • Baulastenverzeichnis – Auskunft beim Bauamt
  • Altlastenauskunft – Landratsamt / Wasserwirtschaftsamt
  • Bodenrichtwert – Gutachterausschuss, in Bayern über BORIS-Bayern einsehbar

Zusätzlich bei Erbschaft

  • Erbschein oder notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll
  • Grundbuchberichtigung – die Erben müssen als Eigentümer eingetragen werden, bevor sie verkaufen können; innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist die Berichtigung gebührenfrei
  • Bei Erbengemeinschaften: Zustimmung aller Erben zum Verkauf

Wie lange dauert die Beschaffung?

Grundbuchauszug und Flurkarte erhalten Sie in der Regel innerhalb weniger Tage, Bauakten und Auskünfte vom Bauamt können zwei bis vier Wochen dauern, ein Bedarfs-Energieausweis mit Vor-Ort-Termin ebenfalls. Fangen Sie deshalb mit den Unterlagen an, bevor Sie den Verkauf starten – nicht, wenn der erste Käufer bereits fragt.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Fehlende Baugenehmigungen für Anbauten, nicht eingetragene Wegerechte oder eine falsche Wohnflächenangabe kommen spätestens beim Notar oder bei der Bank ans Licht – und kosten dann Zeit, Geld oder den Käufer. Wer die Unterlagen vorab sichtet, kann Probleme lösen, bevor sie zum Problem werden.

Wir beschaffen die Unterlagen für Sie. Bei einem Verkauf über Martina Staab Immobilien holen wir Grundbuchauszug, Bauakten, Energieausweis und Verwalterunterlagen für Sie ein und prüfen sie vor der Vermarktung. So läuft der Verkauf mit uns ab.