Ein guter Mieter zahlt pünktlich, pflegt die Wohnung und bleibt lange. Ein schlechter kostet Nerven, Geld und im schlimmsten Fall ein Räumungsverfahren. Der Unterschied entscheidet sich nicht beim Einzug, sondern vorher: bei der Miethöhe, der Präsentation und vor allem bei der Auswahl. So gehen Sie bei der Vermietung in Aschaffenburg und Umgebung vor.

1. Die richtige Miete festlegen

Die Miete muss zwei Bedingungen erfüllen: Sie muss marktgerecht sein, damit die Wohnung schnell und an solvente Interessenten vermietet wird, und sie muss rechtlich zulässig sein.

  • Mietspiegel: Die Stadt Aschaffenburg veröffentlicht einen Mietspiegel, der die ortsübliche Vergleichsmiete nach Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung ausweist. Er ist die Grundlage jeder Mietpreisbestimmung und jeder späteren Mieterhöhung.
  • Mietpreisbremse: Ob sie in Ihrer Gemeinde gilt, legt die Bayerische Mieterschutzverordnung fest. Wo sie gilt, darf die Neuvertragsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich um höchstens zehn Prozent übersteigen – mit Ausnahmen etwa für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
  • Nachfrage: In Aschaffenburg sind 2- und 3-Zimmer-Wohnungen in Nähe von Hochschule, Klinikum und Bahnhof sowie familiengerechte Wohnungen in den Stadtteilen besonders gefragt. Hier ist Spielraum nach oben, bei sehr großen oder ungünstig geschnittenen Wohnungen eher nicht.

Eine zu hohe Miete verlängert den Leerstand und zieht die falschen Bewerber an. Der Mietwert-Check liefert Ihnen eine erste Einschätzung.

2. Wohnung vorbereiten und präsentieren

Kleine Investitionen zahlen sich bei der Vermietung schnell aus: frisch gestrichene Wände, gereinigte Fugen, funktionierende Leuchten, ein aufgeräumter Keller. Für das Exposé brauchen Sie:

  • Fotos bei Tageslicht aus allen Räumen, möglichst ohne persönliche Gegenstände
  • einen Grundriss mit Flächenangaben nach Wohnflächenverordnung
  • die Pflichtangaben aus dem Energieausweis (Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, Energieträger, Baujahr, Effizienzklasse)
  • klare Angaben zu Kaltmiete, Nebenkosten, Kaution, Verfügbarkeit und Ausstattung

Ehrlichkeit lohnt sich: Wer Mängel verschweigt, bekommt sie bei der Besichtigung vorgehalten – oder nach dem Einzug als Mietminderung.

3. Interessenten prüfen

Hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Bitten Sie ernsthafte Interessenten um:

  1. Mieterselbstauskunft – Angaben zu Beruf, Einkommen, Haushaltsgröße, Haustieren; unzulässige Fragen (etwa nach Schwangerschaft oder Religion) müssen Sie weglassen
  2. Einkommensnachweise – die letzten drei Gehaltsabrechnungen oder bei Selbstständigen den Steuerbescheid; als Faustregel sollte die Warmmiete nicht mehr als ein Drittel des Nettoeinkommens ausmachen
  3. Bonitätsauskunft – zum Beispiel eine SCHUFA-Auskunft für Mieter
  4. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des bisherigen Vermieters
  5. Ausweiskopie – erst beim Vertragsabschluss, nicht bei der Besichtigung

Diese Unterlagen dürfen Sie nur von Interessenten verlangen, die tatsächlich in die engere Auswahl kommen, und Sie müssen sie nach der Entscheidung datenschutzkonform löschen.

4. Mietvertrag rechtssicher aufsetzen

Verwenden Sie einen aktuellen Mietvertrag – alte Formulare enthalten oft unwirksame Klauseln, etwa zu Schönheitsreparaturen. Wichtige Punkte:

  • Kaution: höchstens drei Nettokaltmieten (§ 551 BGB), in drei Raten zahlbar, getrennt vom Vermögen des Vermieters anzulegen
  • Betriebskosten: nur umlegbar, wenn sie im Vertrag ausdrücklich genannt oder auf die Betriebskostenverordnung verwiesen wird
  • Mietanpassung: Staffel- oder Indexmiete müssen vereinbart werden; ohne Vereinbarung gilt die Mieterhöhung nach Vergleichsmiete mit Kappungsgrenze
  • Befristung: nur mit gesetzlich anerkanntem Grund (etwa Eigenbedarf) wirksam
  • Haustiere, Untervermietung, Kleinreparaturen: klar regeln

5. Übergabe mit Protokoll

Halten Sie im Übergabeprotokoll den Zustand jedes Raums, vorhandene Mängel, Zählerstände und die Anzahl der Schlüssel fest, unterschrieben von beiden Seiten und ergänzt um Fotos. Das Protokoll ist bei Auszug die einzige verlässliche Grundlage für Kautionsabrechnung und Schadensersatz.

6. Nach dem Einzug

Betriebskosten müssen innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abgerechnet werden, sonst verfallen Nachforderungen. Mieterhöhungen nach Vergleichsmiete sind frühestens 15 Monate nach Einzug oder der letzten Erhöhung möglich und müssen begründet werden – etwa mit dem Mietspiegel.

Fazit

Vermieten ist Arbeit, vor allem in den Wochen zwischen Anzeige und Übergabe. Wer sie sorgfältig macht, hat danach jahrelang Ruhe. Wer sie abgeben möchte, überlässt sie einer Maklerin, die die Interessenten prüft und den Vertrag rechtssicher aufsetzt – als Vermieter zahlen Sie die Provision nur im Erfolgsfall und können sie steuerlich absetzen.

Vermietung aus einer Hand: Mietwert, Exposé, Besichtigungen, Bonitätsprüfung, Mietvertrag und Übergabe. So läuft unser Vermietungsservice ab.